Seitdem die gesetzliche Rente als nicht mehr sicher gilt, ist jedem klar, dass eine private Altersvorsorge(z.B. Riester) unerlässlich ist. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Rentensicherheiten für den Ruhestand anzusparen. Viele davon genießen eine staatliche Förderung(u.a. Riester & Rürup). Die erste staatlich geförderte Vorsorgeform war die Riester, die vorwiegend für Arbeitnehmer gedacht war.
Diese Vorsorgeform wird als zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester Versicherung) bezeichnet. Das Prinzip bei der Riester ist wie folgt: Man zahlt während des aktiven Erwerbslebens die Beiträge in eine private Rentenversicherung(PRV), in einen Fonds oder in einen Banksparplan ein. Der Staat fördert diese private Vorsorge durch hohe Zuschüsse. Daneben sind die privat geleisteten Beiträge größtenteils steuerlich absetzbar.
Um in den Genuss der staatlichen Zuschüsse zu kommen, muss man pro Jahr einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Hierfür wird man dann mit einem Zuschuss vom Staat belohnt. Für 2008 muss 4 % des Bruttovorjahreseinkommens gezahlt werden.
Neben den hohen Zuschüssen wird die Riester durch die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge staatlich stark gefördert. Laut des Einkommenssteuergesetzes können die Beiträge zur Riester als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die maximal absetzbare Höhe hängt von dem Jahr ab, in dem die Beiträge gezahlt wurden.
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