Seitdem die gesetzliche Rente als nicht mehr sicher gilt, ist jedem klar, dass eine private Altersvorsorge(z.B. Riester Rente) unverzichtbar ist. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Rentensicherheiten für den Ruhestand anzulegen. Viele davon genießen eine staatliche Förderung(u.a. Riester). Die erste staatlich geförderte Vorsorgeform war und ist die Riester Rente, die vorwiegend für Arbeitnehmer gedacht ist.
Diese Rentenversicherung wird als zusätzliche, Altersvorsorge bezeichnet. Das Prinzip bei der Riester ist wie folgt: Man zahlt während des aktiven Erwerbslebens die Beiträge in eine private Rentenversicherung, in einen Fonds(z.B. ein geschlossenere Fonds) oder in einen Banksparplan ein. Der Staat fördert diese private Vorsorgen durch großzügige Zuschüsse. Daneben sind die privat geleisteten Beiträge oftmals steuerlich absetzbar.
Um in den Genuss der staatlichen Zuschüsse zu kommen, muss man pro Jahr einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Vorjahres in eine Riester-Rente einzahlen. Hierfür wird man dann mit einen Zuschuss vom Staat belohnt. Derzeit muss man 4% des Bruttos zahlen.
Neben den hohen Zuschüssen wird die Riester-Rente durch die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge staatlich sehr stark gefördert. Laut des Gesetzes können die Beiträge zur Riester-Rente als spezielle Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die maximal absetzbare Höhe hängt von dem Jahr ab, in dem die Beiträge gezahlt wurden.
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